Auszug aus einer E-Mail der KVWL vom 9. Nov. 2011: Frau Dr. Hoffmans-Hohn
Arzneimittelverordnung: Zugelassene Ausnahmen!
Arzneimittel dürfen in den genannten Fällen zu Lasten der GKV verordnet werden.
Bitte geben Sie auf dem Rezept eine Begründung wie folgt an:
"Ausnahmetatbestand No. x gem. Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittelrichtlinie"
Link: Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittelrichtlinie Stand Juni 2011
KVWL Info
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend übersenden wir Ihnen aktuelle Informationen zur Aktualisierung der Schnellübersicht Arzneimittel, in der Verordnungseinschränkungen und –ausschlüsse aufgelistet sind.
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Mit freundlichen Grüßen,
Schnellübersicht KBV Stand 14.10.2011.pdf
Für weitere Informationen:
Link zur Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses
Stand 27.12.2011 - Unterbrechungend es Links bitte melden an info@uronet.de
Danke!