Auszug aus einer E-Mail der KVWL vom 9. Nov. 2011: Frau Dr. Hoffmans-Hohn

Arzneimittelverordnung: Zugelassene Ausnahmen!

Arzneimittel dürfen in den genannten Fällen zu Lasten der GKV verordnet werden.

Bitte geben Sie auf dem Rezept eine Begründung wie folgt an:
"Ausnahmetatbestand No. x gem. Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittelrichtlinie"

Link:  Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittelrichtlinie  Stand Juni 2011

 

 

KVWL Info

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend übersenden wir Ihnen aktuelle Informationen zur Aktualisierung der Schnellübersicht Arzneimittel, in der Verordnungseinschränkungen und –ausschlüsse aufgelistet sind.
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Mit freundlichen Grüßen,

Schnellübersicht KBV Stand 14.10.2011.pdf

 

Für weitere Informationen:

Link zur Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses

Stand 27.12.2011 - Unterbrechungend es Links bitte melden an info@remove-this.uronet.de
Danke!